Preise | Zertifizierter Sachverständiger

Preise

1. Allgemeines

Grundsätzlich wird das Sachverständigenhonorar frei zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart.

Mein derzeitiger Verrechnungssatz für private Auftraggeber beträgt 140,- € je Stunde zzgl. 19 % Umsatzsteuer (entspricht 166,60 € brutto).
Die Tätigkeit als Gerichtsgutachter wird nach Anlage 1 Nr. 7 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) mit 125 € je Stunde vergütet.

Hinzu kommen jedoch Auslagen wie Fahrt-, Porto-, Druck- und Kopierkosten sowie ggf. für die Unterlagenbeschaffung bei Behörden, Gerichten und anderen Institutionen. Diese Kosten können in Summe einzelfallabhängig stark variieren.

Für Fahrtkosten berechne ich pauschal:

- 15,- € zzgl. 19 % Umsatzsteuer (= 17,85 € brutto) innerhalb der Städte Kassel und Vellmar sowie in Ihringshausen (Fuldatal),
- 20,- € zzgl. 19 % Umsatzsteuer (= 23,80 € brutto) für Ahnatal, Baunatal, Fuldabrück, Fuldatal, Habichtswald sowie Lohfelden und
- 30,- € zzgl. 19 % Umsatzsteuer (= 35,70 € brutto) für die übrigen Gemeinden des Landkreises Kassel.

Für außerhalb von Stadt und Landkreis Kassel liegende Objekte berechne ich 1,- € je Entfernungskilometer zzgl. 19 % Umsatzsteuer (= 1,19 € brutto) zzgl. Abwesenheit nach Stunden.

Für Druckkosten berechne ich:

1,20 € je Seite (DIN A4, stets farbig) zzgl. 19 % Umsatzsteuer (= 1,43 € brutto) für jede Ausfertigung des Gutachtens.

Für Porto und Telefonie berechne ich:

pauschal 12,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer (= 14,28 € brutto)

Für ein ggf. erforderliches Aufmaß gilt der o.g. Stundensatz.

 

 

2. Pauschalpreise

Um eine größtmögliche Transparenz über die Kosten der Leistung zu verschaffen, biete ich Ihnen grundsätzlich alternativ zur vollständigen Abrechnung nach Zeitaufwand auch Pauschalpreise (inkl. 19 % USt, ohne Nebenkosten und Ortstermin nach Zeitaufwand) für bestimmte Leistungs- und Objektarten an.
Die Pauschalpreise gelten für jeweils einen Wertermittlungsstichtag!

 2.1 Marktwertschätzung in Kurzform

Einfamilienhaus: 1.200,- €
Zweifamilienhaus: 1.500,- €
Eigentumswohnung: 1.200,- €
jede weitere Eigentumswohnung im selben Objekt: 500 €
Mehrfamilienhaus bis 5 Wohneinheiten: 2.100,- €
Mehrfamilienhaus 6 bis 10 Wohneinheiten: 3.000,- €

Alle genannten Pauschalpreise beinhalten bereits die gesetzliche USt von 19 %.

Alle übrigen Objektarten werden individuell vereinbart.

2.2 Kompaktgutachten

Einfamilienhaus: 1.900,- €
Zweifamilienhaus: 2.300,- €
Eigentumswohnung: 1.900,- €
jede weitere Eigentumswohnung im selben Objekt: 800 €
Mehrfamilienhaus bis 5 Wohneinheiten: 3.000,- €
Mehrfamilienhaus 6 bis10 Wohneinheiten: 4.500,- €

Alle genannten Pauschalpreise beinhalten bereits die gesetzliche USt von 19 %.

Alle übrigen Objektarten werden individuell vereinbart.

2.3 Verkehrswertgutachten

Einfamilienhaus bis 120 m² Wohnfläche: 2.700,- €
sonstiges Ein- oder Zweifamilienhaus bis 250 m² Wohnfläche: 3.400,- €
Eigentumswohnung: 2.700,- €
jede weitere Eigentumswohnung im selben Objekt: 900,- €
Mehrfamilienhaus bis 4 Wohneinheiten: 4.400,- €
Mehrfamilienhaus 5 bis 8 Wohneinheiten: 6.400,- €

Für zusätzlich zu ermittelnde Rechte und Belastungen in Abt. 2 des Grundbuchs kommen die folgenden Zuschläge hinzu:

Wohnrecht (je Berechtigter): 600,- €
Nießbrauchsrecht (je Berechtigter): 600,- €
Wegerecht: 300,- €
Leitungsrecht: 300,- €
Überbau: 500,- €
Erbbaurecht: 800,- €
sonstige (inkl. Baulasten): 500,- €

Für weitere Objektbesonderheiten kommen die folgenden Zuschläge hinzu:

Denkmaleigenschaft: 800,- €
vorhandene Altlasten: 800,- €
Nebengelasse (außer bis zu 1 Doppelgarage und Schuppen o.Ä.): 300,- €
Aufschlag wegen besonderen Erschwernissen (Schmutz, Sicherheit, Gefahren): 400,- €
zusätzlicher Wertermittlungsstichtag: 1.500,- €

Bitte beachten Sie, dass im Falle der Beauftragung mit einem Verkehrswertgutachten (sog. Vollgutachten) Besonderheiten, die die o.g. Zuschläge auslösen, grundsätzlich nicht vom Auftragsgegenstand ausgeschlossen werden können, da die Bewertung stets alle relevanten Umstände zu umfassen hat. Ausgenommen hiervon sind lediglich Ausnahmefälle (etwa verstorbene Berechtigte eines Wohnrechts).
Bitte beachten Sie auch, dass die Zuschläge ebenfalls anfallen, wenn die auslösenden Besonderheiten erst nach Auftragserteilung auffallen sollten!

Alle genannten Pauschalpreise beinhalten bereits die gesetzliche USt von 19 %.

Alle übrigen Objektarten werden individuell vereinbart.

2.3 Restnutzungsdauergutachten

Ein- und Zweifamilienhaus: 1.700,- €
Eigentumswohnung: 1.600,- €
Mehrfamilienhaus bis 5 Wohneinheiten: 2.300,- €
Mehrfamilienhaus 5 bis 8 Wohneinheiten: 2.900,- €

Bürogebäude bis 400 m² Nutzfläche: 2.300,- €
Lagergebäude (Hallen) bis 800 m² Nutzfläche: 2.900,- €

Alle genannten Pauschalpreise beinhalten bereits die gesetzliche USt von 19 %.

Alle übrigen Objektarten werden individuell vereinbart.

Die Vereinbarung von Pauschalpreisen setzt die vollständige Bereitstellung aller zur Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen in geeigneter (insb. lesbarer) digitaler Form voraus! Für die Beschaffung zusätzlicher, auftraggeberseitig nicht beschaffter Unterlagen gilt der allgemeine Verrechnungssatz!
Sofern der Auftrag gleich welcher Gründe nach Beginn des Tätigwerdens abgebrochen oder zurückgenommen wird, wird die bisher angefallene Arbeitszeit nach dem o.g. allgemeinen Verrechnungssatz, höchstens jedoch der vereinbarte Pauschalpreis berechnet.

Die hier dargestellten Pauschalpreise dienen lediglich Ihrer Übersicht. Der Auftrag kommt erst mit beiderseitiger Unterschrift des Sachverständigenvertrages zustande und wird mit den darin genannten Konditionen (inkl. Honorarvereinbarung) bindend!

 

 

3. Konsultation und Revision 

Für die Konsultation durch Sachverständige und andere Berufsträger (bspw. Steuerberater, Rechtsanwälte, Nachlassverwalter, ...) in Fachfragen berechne ich 70,- € je angefangener halben Stunde zzgl. 19 % USt (entspricht 83,30 €).

Für die Revision von Gutachten anderer Sachverständiger (bspw. Plausibilitätsprüfung) berechne ich

Standardobjekte (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, kleine gemischt genutzte oder Gewerbeobjekte): 230,- € (inkl. 19 % USt)

Größere Objekte (größere gemischt genutzte oder Gewerbeobjekte, Mehrfamilienhäuser): 290,- € (inkl. 19 % USt)
Rechte und Lasten im Zusammenhang mit den vorgenannten zusätzlich je Eintragung: 80,- € (inkl. 19 % USt).

Industrieobjekte, Spezialimmobilien sowie komplexere Fallgestaltungen (diverse Rechte und Lasten, ggf. konkurrierende Rechte, ...) und Großobjekte (ab 1.200 m² NF oder 5.000 m² Grundstück) werden individuell vereinbart.

Bitte beachten Sie: Die Beauftragung kommt hier als Dienstvertrag (Beratungsvertrag) bereits mit Inanspruchnahme der Leistung (beispielsweise ein längeres Telefonat zu Fachfragen) konkludent zustande!

 

 

Honorarbeispiel

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