Preise
1. Allgemeines
Das Sachverständigenhonorar wird grundsätzlich frei zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart.
Mein derzeitiger Verrechnungssatz für private Auftraggeber beträgt 140,- € je Stunde zzgl. 19 % Umsatzsteuer (= 166,60 € brutto).
Die Tätigkeit als Gerichtsgutachter wird nach Anlage 1 Nr. 7 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) mit 125,- € je Stunde vergütet.
Neben dem Honorar können je nach Auftrag weitere Kosten insbesondere für Fahrt und Reisezeit, Druck, administrative Nebenkosten sowie gegebenenfalls die Beschaffung erforderlicher Unterlagen bei Behörden, Gerichten und anderen Institutionen entstehen.
Fahrtkosten
Für Fahrtkosten einschließlich der üblichen Reisezeit berechne ich innerhalb von Stadt und Landkreis Kassel pauschal:
- 30,- € zzgl. 19 % USt (= 35,70 € brutto) innerhalb der Städte Kassel und Vellmar sowie in Ihringshausen (Fuldatal),
- 50,- € zzgl. 19 % USt (= 59,50 € brutto) für Ahnatal, Baunatal, Fuldabrück, Fuldatal, Habichtswald sowie Lohfelden und
- 70,- € zzgl. 19 % USt (= 83,30 € brutto) für die übrigen Gemeinden des Landkreises Kassel.
Für außerhalb von Stadt und Landkreis Kassel gelegene Objekte berechne ich 1,- € je Entfernungskilometer zzgl. 19 % USt (= 1,19 € brutto) sowie 70,- € je Stunde Reisezeit zzgl. 19 % USt (= 83,30 € brutto). Als Entfernung gilt die einfache Straßenentfernung zwischen meinem Büro und dem Bewertungsobjekt.
Druckkosten
Für gedruckte Gutachten berechne ich:
0,70 € je DIN-A4-Gutachtenseite zzgl. 19 % USt (= 0,83 € brutto) für jede Ausfertigung. Der Ausdruck erfolgt grundsätzlich als Duplex-Farbdruck.
Administrative Nebenkosten
Für auftragsbezogene administrative Nebenkosten berechne ich pauschal 12,- € zzgl. 19 % USt (= 14,28 € brutto). Hierunter fallen insbesondere Kommunikations-, Organisations- und ggf. anfallende Versandaufwendungen.
Für ein gegebenenfalls erforderliches Aufmaß gilt der oben genannte allgemeine Verrechnungssatz.
2. Pauschalpreise
Um Ihnen bereits vor der Beauftragung eine möglichst hohe Kostentransparenz zu ermöglichen, biete ich für zahlreiche typische Leistungs- und Objektarten alternativ zur vollständigen Abrechnung nach Zeitaufwand feste Pauschalpreise an.
Alle nachfolgend genannten Pauschalpreise enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %.
Soweit für die jeweilige Leistung ein Wertermittlungsstichtag maßgeblich ist, beziehen sich die Pauschalpreise grundsätzlich auf einen Wertermittlungsstichtag.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, werden Ortstermin, Fahrt- und Reisekosten sowie sonstige Nebenkosten gesondert nach den vorstehenden Regelungen berechnet.
2.1 Marktwertschätzung
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnung: 850,- €
- Einfamilienhaus: 950,- €
- Zweifamilienhaus: 1.150,- €
- jede weitere Eigentumswohnung im selben Objekt: 350,- €
- Mehrfamilienhaus bis 5 Wohneinheiten: 1.500,- €
- Mehrfamilienhaus 6 bis 10 Wohneinheiten: 2.100,- €
Gewerbliche und gemischt genutzte Immobilien
- Bürogebäude bis 400 m² Nutzfläche: 1.600,- €
- Lager- oder Produktionshalle bis 800 m² Nutzfläche: 1.700,- €
- Wohn- und Geschäftshaus bis 5 Nutzungseinheiten: 1.900,- €
- Wohn- und Geschäftshaus 6 bis 10 Nutzungseinheiten: 2.500,- €
Alle übrigen Objektarten sowie größere oder besonders komplexe Bewertungsobjekte werden individuell vereinbart.
2.2 Verkehrswertgutachten
Wohnimmobilien
- Einfamilienhaus bis 120 m² Wohnfläche: 2.500,- €
- Einfamilienhaus über 120 m² bis 250 m² Wohnfläche: 3.200,- €
- Zweifamilienhaus bis 250 m² Wohnfläche: 3.200,- €
- Eigentumswohnung: 2.600,- €
- jede weitere Eigentumswohnung im selben Objekt: 800,- €
- Mehrfamilienhaus bis 5 Wohneinheiten: 4.000,- €
- Mehrfamilienhaus 6 bis 10 Wohneinheiten: 5.800,- €
Gewerbliche und gemischt genutzte Immobilien
- Bürogebäude bis 400 m² Nutzfläche: 4.500,- €
- Lager- oder Produktionshalle bis 800 m² Nutzfläche: 4.500,- €
- Wohn- und Geschäftshaus bis 5 Nutzungseinheiten: 4.800,- €
- Wohn- und Geschäftshaus 6 bis 10 Nutzungseinheiten: 6.200,- €
Zuschläge für Rechte, Belastungen und Objektbesonderheiten
Für zusätzlich zu untersuchende und wertmäßig zu würdigende Rechte, Belastungen und sonstige Objektbesonderheiten kommen folgende Zuschläge hinzu:
- Wohnrecht je Berechtigtem: 600,- €
- Nießbrauchrecht je Berechtigtem: 600,- €
- Erbbaurecht: 600,- €
- Überbau: 300,- €
- Wegerecht: 200,- €
- Leitungsrecht: 200,- €
- Baulast: 200,- €
- vorhandene Altlasten: 200,- €
- Denkmaleigenschaft: 400,- €
- zusätzliche relevante Nebengebäude oder Nebengelasse: 200,- €
- besondere Erschwernisse bei der Besichtigung, insbesondere aufgrund von Verschmutzung, Sicherheitsanforderungen oder Gefahren: 300,- €
- sonstige gesondert zu würdigende Rechte oder Belastungen: 300,- €
- zusätzlicher Wertermittlungsstichtag: 1.400,- €
Bei einem Verkehrswertgutachten müssen sämtliche für den Verkehrswert relevanten Eigenschaften, Rechte und Belastungen des Bewertungsobjekts berücksichtigt werden. Entsprechende Besonderheiten können daher grundsätzlich nicht vom Auftragsgegenstand ausgeschlossen werden, wenn sie für die Wertermittlung von Bedeutung sind.
Die genannten Zuschläge können deshalb auch dann anfallen, wenn die betreffende Besonderheit erst nach Auftragserteilung bekannt wird. Dies gilt nicht, wenn eine formal bestehende Besonderheit für den maßgeblichen Wertermittlungsstichtag tatsächlich keine Wertrelevanz besitzt, beispielsweise bei einem bereits vor dem Wertermittlungsstichtag verstorbenen Berechtigten eines Wohnrechts.
Alle übrigen Objektarten sowie größere oder besonders komplexe Bewertungsobjekte werden individuell vereinbart.
2.3 Restnutzungsdauergutachten
Die nachfolgenden Pauschalpreise für Restnutzungsdauergutachten beinhalten bereits eine übliche Innen- und Außenbesichtigung des Bewertungsobjekts.
Fahrt- und Reiseaufwand sowie außergewöhnlicher Besichtigungsmehraufwand werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
Wohnimmobilien
- Eigentumswohnung: 1.350,- €
- Ein- und Zweifamilienhaus: 1.450,- €
- Mehrfamilienhaus bis 5 Wohneinheiten: 1.700,- €
- Mehrfamilienhaus 6 bis 10 Wohneinheiten: 2.100,- €
Gewerbliche und gemischt genutzte Immobilien
- Bürogebäude bis 400 m² Nutzfläche: 1.600,- €
- Lager- oder Produktionshalle bis 800 m² Nutzfläche: 1.750,- €
- Wohn- und Geschäftshaus bis 5 Nutzungseinheiten: 1.850,- €
- Wohn- und Geschäftshaus 6 bis 10 Nutzungseinheiten: 2.250,- €
Alle übrigen Objektarten sowie größere oder besonders komplexe Bewertungsobjekte werden individuell vereinbart.
2.4 Kaufbegleitung
Für die sachverständige Begleitung bei der Besichtigung einer Immobilie berechne ich folgende Pauschalpreise:
- Eigentumswohnung: 650,- €
- Einfamilienhaus: 650,- €
- Zweifamilienhaus: 650,- €
- Mehrfamilienhaus bis 5 Wohneinheiten: 900,- €
Die Pauschalpreise beinhalten die übliche Objektbesichtigung, die vorbereitende Durchsicht der bereitgestellten Unterlagen sowie die mündliche Nachbesprechung und Einschätzung des Objekts.
Fahrt- und Reiseaufwand wird nach den vorstehenden Regelungen gesondert berechnet.
Für größere Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, gemischt genutzte Objekte und sonstige komplexere Immobilien wird das Honorar individuell vereinbart.
Voraussetzungen für Pauschalpreise
Die Vereinbarung von Pauschalpreisen für Gutachten und Marktwertschätzungen setzt grundsätzlich voraus, dass die zur Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen durch den Auftraggeber vollständig und in geeigneter, insbesondere lesbarer digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.
Müssen fehlende Unterlagen durch mich beschafft oder über den üblichen Umfang hinaus aufbereitet werden, wird der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand nach dem allgemeinen Verrechnungssatz berechnet.
Wird ein Auftrag nach Beginn meiner Tätigkeit gekündigt oder auf sonstige Weise vorzeitig beendet, wird die bis dahin angefallene Arbeitszeit nach dem allgemeinen Verrechnungssatz abgerechnet, höchstens jedoch bis zur Höhe des vereinbarten Pauschalpreises. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt.
Die auf dieser Seite genannten Preise dienen der transparenten Vorabinformation. Maßgeblich für den konkreten Auftrag sind die im jeweiligen Sachverständigenvertrag vereinbarten Leistungen und Honorarkonditionen.
3. Konsultation und Revision
Für die fachliche Konsultation durch Sachverständige und andere Berufsträger, beispielsweise Steuerberater, Rechtsanwälte oder Nachlassverwalter, berechne ich:
70,- € je angefangener halben Stunde zzgl. 19 % USt (= 83,30 € brutto).
Für die Revision beziehungsweise Plausibilitätsprüfung von Gutachten anderer Sachverständiger berechne ich:
- Standardobjekte, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie kleinere gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte: 230,- € inkl. 19 % USt
- größere Objekte, insbesondere Mehrfamilienhäuser sowie größere gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte: 290,- € inkl. 19 % USt
- Rechte und Belastungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Prüfungen zusätzlich je Eintragung: 80,- € inkl. 19 % USt
Industrieobjekte, Spezialimmobilien, besonders komplexe Fallgestaltungen – beispielsweise mehrere oder konkurrierende Rechte und Belastungen – sowie Großobjekte ab etwa 1.200 m² Nutzfläche oder 5.000 m² Grundstücksfläche werden individuell vereinbart.
Bitte beachten Sie: Fachliche Konsultationen sind kostenpflichtige Beratungsleistungen und werden nach dem vorgenannten Zeittarif abgerechnet. Dies gilt auch für ausführlichere telefonische Fachberatungen; auf die Kostenpflicht wird vor Beginn einer solchen Beratung hingewiesen.
Honorarbeispiel
Verkehrswertgutachten für ein Einfamilienhaus bis 120 m² in Vellmar
ein Wohnrecht, keine weiteren Besonderheiten, eine gedruckte Ausfertigung mit 100 Seiten
Position
Verkehrswertgutachten EFH
Wohnrecht für einen Berechtigten
Ortstermin, 1 Stunde
Fahrt- und Reiseaufwand Vellmar
Druckkosten 100 Seiten
administrative Nebenkosten
Nettosumme
zzgl. 19 % USt
Gesamthonorar (brutto)
Preis (netto)
2.100,84 €
504,20 €
140,00 €
30,00 €
70,00 €
12,00 €
2.857,04 €
542,84 €
3.399,88 €
Das Beispiel dient der Veranschaulichung der Honorarberechnung. Der tatsächliche Rechnungsbetrag hängt insbesondere von Objektart, Dauer des Ortstermins, wertrelevanten Besonderheiten und dem Umfang gewünschter Druckausfertigungen ab.
